Maximilian Klefenz

Maximilian Klefenz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Klefenz ist im Bereich des Strafrechts als Wahl- oder Pflichtverteidiger tätig. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Betäubungsmittel– und das Sexualstrafrecht sowie die Tätigkeit in Kapitalstrafsachen, so beispielsweise in einem in der Presse als "Messerattacke im Böninger Park" bekannten Verfahren, im Verfahren um den "Düsseldorfer Giftmordversuch", im Verfahren um den „Totschlag in der Dillenburger Straße“, dem “Cold Case” um den sogenannten „Maisfeldmord“ in Düsseldorf oder zuletzt in einem Totschlagsverfahren vor dem Landgericht Köln, wegen einem fälschlich angenommenen Erwürgen, das in einem Gutachter-Streit mit insgesamt sechs beteiligten Rechtsmedizinern endete. Neben der Verteidigung im Ermittlungsverfahren und der Tatsacheninstanz vor Gericht verteidigt Rechtsanwalt Klefenz auch im Revisionsverfahren.

Verteidigung endet für ihn zudem nicht mit der Rechtskraft des Urteils, sondern setzt sich im Vollstreckungsverfahren fort. Rechtsanwalt Klefenz ist für seine Mandanten daher auch Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Strafvollstreckung und den Strafvollzug. Er verteidigt zudem auch im Maßregelvollzug (§§ 63, 64 StGB).

Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwalt Klefenz auch Geschädigte im Rahmen einer Nebenklage oder wenn diese als Zeuge geladen sind, insbesondere bei Sexual- oder Tötungsdelikten und Staatsschutzverfahren (z.B. sog. „Dresdner Messerangriff“ eines Salafisten im Jahr 2020).

Bereits während seines Studiums an der Universität zu Köln galt sein großes Interesse der ganzen Bandbreite des Strafrechts. Er begeisterte sich zudem sehr für das Völkerstrafrecht. Sein Studium wurde mit einem Stipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit gefördert. Die staatliche Pflichtfachprüfung schloss er mit einem Prädikatsexamen ab.

Während des Referendariats im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Köln war Rechtsanwalt Klefenz unter anderem in einem Sonderdezernat für Verfahren gegen Ärzte und Krankenhauspersonal der Staatsanwaltschaft Köln und bei der Abteilung für Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Straftaten im Bundesamt für Justiz in Bonn eingesetzt. Die Anwalts- und Wahlstation des Referendariats verbrachte er bei einem Kölner Strafverteidiger und war dort bereits ausschließlich im Bereich der Strafverteidigung tätig.

Bevor Rechtsanwalt Klefenz zur hiesigen Sozietät gestoßen ist, war er mehrere Jahre in Köln als Strafverteidiger tätig.

Aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse erteilte die Rechtsanwaltskammer Köln ihm die Berechtigung, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht” zu führen.

Rechtsanwalt Klefenz ist Mitglied der Strafverteidigervereinigung NRW e.V., der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV), des Kölner Anwaltverein e.V. (KAV), des Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV), dort auch in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, im Verein zur Förderung der Kriminalwissenschaften an der Universität zu Köln e.V. sowie bei Amnesty International e.V. und als Fördermitglied bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) e.V.

Rechtsanwalt Klefenz ist zudem Teil des Autorenteams für das Fachmagazin “juris PraxisReport Strafrecht”. Dort bespricht und analysiert er regelmäßig aktuelle strafrechtliche Rechtsprechung.

Er spricht deutsch und englisch.

Veröffentlichungen

  • Außervollzugsetzung des Haftbefehls während der Corona-Krise – Anmerkung zu der Entscheidung des OLG Hamm vom 16.04.2020 (Az.: 4 Ws 72/20), in: juris PraxisReport Strafrecht (jurisPR-StrafR) 9/2020
  • Gewährung von Akteneinsicht an den Verletztenvertreter in Aussage-gegen-Aussage Konstellationen – Besprechung der Entscheidung des OLG Brandenburg vom 06.07.2020 (Az.: 1 Ws 81/20), in: juris PraxisReport Strafrecht (jurisPR-StrafR) 17/2020
  • Rezension: Stam, Strafverfolgung bei Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz, in WisteV-Journal (WiJ) 03/2020
  • Besorgnis der Befangenheit bei Ehe zwischen Richter und sachbearbeitender Staatsanwältin – Anmerkung zur Entscheidung des LG Freiburg (Breisgau) vom 22.01.2021 (Az.: 17/19 6 Ns 270 Js 36278/18 jug), in: juris PraxisReport Strafrecht (jurisPR-StrafR) 5/2021
  • Einstellung des selbstständigen Einziehungsverfahrens aufgrund nicht behebbarer Verfahrenshindernisse durch eine unwirksame Antragsschrift und eine fehlende Eröffnungsentscheidung – Anmerkung zur Entscheidung des OLG Koblenz vom 30.11.2021 (Az.: 2 Ws 682/21), in: jurisPR-StrafR 2/2022 Anm. 3
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