Das Steuerrecht spielt im Leben von Privatpersonen, aber natürlich auch im Unternehmenskontext eine wichtige Rolle.
Bei Privatpersonen sind Steuerrecht und steuerrechtliche Beratung vor allem notwendig, wenn Personen Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten erzielen oder aber wenn Einkünfte nicht bzw. nicht ordnungsgemäß gegenüber den Finanzbehörden deklariert wurden. Nicht zuletzt spielt das Steuerrecht in Bezug auf Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer außerdem im Zusammenhang mit Nachlassgestaltung und lebzeitigen Schenkungen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge eine wesentliche Rolle.
Im unternehmerischen Kontext hingegen werden sehr unterschiedliche steuerliche Themen relevant: im Hinblick auf optimale steuerliche Gestaltungen von der Unternehmensgründung an, steuerliche Beratung und Vertretung im laufenden Betrieb, ggf. im Zusammenhang mit der Gestaltung von steueroptimierten Nachfolgeregelungen, und natürlich in Bezug auf die Besteuerung der Einkünfte.
Rechtsanwalt Gereon Temme ist Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt damit über umfangreiches Fachwissen in allen Bereichen des Steuerrechts einerseits und über enorme praktische Erfahrung in der steuerrechtlichen Beratung bzw. Steuerberatung andererseits. So können Sie sicher sein, dass seine Beratung, aber auch die steuerliche Gestaltung und Vertretung z.B. gegenüber Finanzbehörden zu sehr konkreten, immer sehr individuellen Lösungen führt, die Ihren Interessen in Ihrer konkreten Situation bestmöglich gerecht werden. Sofern Sie (auch) Unterstützung in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten benötigen, arbeitet Gereon Temme bei Bedarf eng mit Kanzleipartner und Fachanwalt für Strafrecht Christoph Klein zusammen.