Rechtsanwalt im Falle des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen

Der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen war bis zur Reform des Sexualstrafrechts 2016 in § 179 StGB geregelt.  Seit dem 10.11.2016 findet sich der Straftatbestand in § 177 Abs. 2 StGB. Der gesetzliche Tatbestand lautet:

Wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern (…) wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft.

Wenn gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde oder bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird, sollten Sie sich schnellstmöglich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden. Auch wenn bereits eine gerichtliche Hauptverhandlung ansteht, ist es nicht zu spät einen Strafverteidiger für Sexualstrafrecht zu beauftragen.

Die Kanzlei Klein Klefenz ist auf die Verteidigung im Sexualstrafrecht spezialisiert und vertritt Sie als Rechtsanwalt im Falle des Vorwurfs „sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen“ auf Grundlage jahrelanger Erfahrung.

Wie ist eine widerstandsunfähige Person im Sinne des Gesetzgebers definiert?

Eine Person ist widerstandsunfähig im Sinne des Gesetzes, wenn sie aufgrund körperlicher oder psychischer Gründe nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen gegen die sexuelle Handlung zu bilden oder zu äußern.

Körperliche Gründe für die Widerstandsunfähigkeit können in Gebrechen, Lähmungen oder Fesselungen liegen.

Psychische Gründe können zunächst Krankheiten oder geistige Behinderungen sein. Unerheblich ist, ob der Zustand dauerhafter oder vorübergehender Natur ist. Auch eine schlafende Person ist in dem Moment widerstandsunfähig, genauso wie eine erheblich alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Person.

Der Täter muss die Widerstandsunfähigkeit erkennen und ausnutzen, um eine sexuelle Handlung durchzuführen. Ist diese sexuelle Handlung mit einem Eindringen in den Körper verbunden, erhöht sich das Strafmaß auf Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahre.

Spezialfall KO-Tropfen

Typischer Anwendungsfall in der Praxis ist der Einfluss von sogenannten KO-Tropfen (Gamma-Hydroxy-Buttersäure, GHB) in Form von Liquid-Ecstasy. Die Verabreichung von KO-Tropfen wird nicht selten von Geschädigten vermutet.

Dabei finden sich in der Praxis der Strafverteidigung häufig Gründe für die Annahme, dass mit der Behauptung, unter den Einfluss von KO-Tropfen gesetzt worden zu sein, die Geschädigten Rechtfertigungen für einen nicht ausdrücklich geäußerten entgegenstehenden Willen konstruieren.

Problematisch ist, dass der Nachweis von KO-Tropfen nur innerhalb einer äußerst kurzen Zeitspanne möglich ist. Im Blut ist die Gamma-Hydroxy-Buttersäure nach ca. 6 Stunden, im Urin nach ca. 12 Stunden nicht mehr nachweisbar.

Für Mandanten, die des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen durch Verabreichung von KO-Tropfen beschuldigt werden, kann es daher entlastend wirken, wenn die Ermittlungsbehörden unverzüglich eine Blut- und/oder Urinentnahme bei der anzeigenden Person veranlassen.

Was sollten Sie als Beschuldigte/r jetzt tun?

Beschuldigte eines sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen sollten sich umgehend an einen Strafverteidiger wenden, der auf Sexualstrafrecht spezialisiert ist.

Wenn Sie eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung wegen des Vorwurfs eines sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen erhalten haben oder mit sonstigen Ermittlungsmaßnahmen als Beschuldigter eines solchen Deliktes konfrontiert sind, sollten Sie umfassend und konsequent von Ihrem Recht auf Aussageverweigerungsgebrauch machen und uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen.

Sie können sich auch zunächst unverbindlich in einem Telefonat an uns wenden. Wir sind als Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht im Sexualstrafrecht spezialisiert und verfügen über jahrelange Erfahrung in der Strafverteidigung wegen des Vorwurfs des Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen.

Wir werden den Ermittlungsbehörden die Verteidigung anzeigen und mitteilen, dass Sie bis zur Einsicht in die Ermittlungsakte von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Wir beantragen unverzüglich Akteneinsicht gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft und werden nach Eingang der Ermittlungsakte diese auswerten und Ihnen das beste Verteidigungskonzept aufzeigen.