Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung ist ein ernstzunehmender Straftatbestand, der mit sensiblen Geld- und Freiheitsstrafen verbunden ist. Die Selbstanzeige kann eine Möglichkeit sein, einen Prozess und damit eine Verurteilung zu verhindern oder aber zumindest eine Milderung der Strafe zu erreichen. Diese schwerwiegende Entscheidung sollten Sie jedoch nur gemeinsam mit einem Experten für Straf- und Steuerrecht treffen.

Denn wenn Sie unrichtige Angaben machen, Teile der Tat verschweigen oder auf sonstige Art unsauber arbeiten, riskieren Sie ein Steuerstrafverfahren, in dem Sie womöglich nicht einmal auf mildernde Umstände hoffen können. Kontaktieren Sie uns daher als Fachanwälte für Strafrecht & Steuerrecht mit Spezialisierung auf die Verteidigung bei Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung – bevor Sie sich an die Steuerbehörden wenden.

Seit Jahren unterstützen wir Betroffene im Bereich des Steuerstrafrechts auch bei Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung und konnten hier vielen Mandanten in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren erfolgreich zu einer Strafmilderung oder Straffreiheit verhelfen. Gerne beraten wir auch Sie in Ihrem individuellen Fall.

Was bringt eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung?

Wer Steuern hinterzieht, riskiert hohe Geldstrafen oder sogar eine Gefängnisstrafe, denn Steuerhinterziehung ist in Deutschland unter Strafe gestellt. Ausführliche Informationen finden Betroffene in unserem Beitrag zum Tatbestand der Steuerhinterziehung.

Durch eine Selbstanzeige ermöglicht das Finanzamt Betroffenen, die Verfehlung offenzulegen und so einer Bestrafung zu entgehen. Die Selbstanzeige ist sowohl bei vollendeter oder versuchter Steuerhinterziehung (§ 370 AO), als auch bei einer Steuerverkürzung (§ 378 AO) möglich.

Eine Selbstanzeige kann in einigen Fällen eine sinnvolle Strategie darstellen, um die strafrechtlichen Konsequenzen der Steuerhinterziehung auf ein Minimum zu reduzieren und etwa Geld- oder Freiheitsstrafe zu verhindern. Auch Einträge ins Führungszeugnis und Zentralregister entfallen bei einer Selbstanzeige.

Straffreiheit kann allerdings nur dann erreicht werden, wenn alle fehlerhaften Angaben korrigiert und fehlende Angaben nachgereicht werden. Darunter fallen etwa alle noch nicht verjährten Steuerhinterziehungen, die nachgezahlt werden müssen. Nicht selten haben verschleierte Erträge Einfluss auf mehrere Steuerarten und müssen daher einzeln offengelegt werden.

Wir erleben im Kontakt mit Betroffenen häufig, dass es sehr mühsam und zeitaufwendig sein kann, alle Angaben und zu versteuernden Beträge der letzten Jahre zusammenzutragen. Das Finanzamt gibt Betroffenen die Chance, zunächst eine grobe Schätzung vorzunehmen und die geschuldete Summe innerhalb einer angemessenen Frist zu konkretisieren. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Selbstanzeige nur dann erfolgreich sein kann, wenn Betroffene sich kooperativ verhalten und die Fristsetzungen des Finanzamts wahren.

Was sollten Beamte bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung beachten?

Einen Sonderfall stellt die Steuerhinterziehung durch Beamte dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen müssen Beamte auch berufliche Konsequenzen fürchten. So kann es trotz Selbstanzeige zu Disziplinarmaßnahmen kommen, wenn das Finanzamt den Dienstherrn über die Vorwürfe informiert.

Die Steuerhinterziehung ist eine schwere Pflichtverletzung innerhalb des bekleideten Amtes. Wenn sie geeignet ist, das Ansehen des Beamtentums zu schädigen oder wenn Eingriffe in die Vertraulichkeit der Verwaltung vorliegen, können die Degradierung oder fristlose Kündigung des Beamten mögliche Folgen sein.

Wenn Sie verbeamtet sind und Ihnen eine Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, sollten Sie mit einer Selbstanzeige besonders vorsichtig sein. Vermeiden Sie zunächst jeglichen Kontakt mit dem Finanzamt und halten Sie sich mit voreiligen Aussagen zurück, um eine doppelte Bestrafung zu vermeiden. Im Notfall wenden Sie sich an unsere 24h-Rufnummer (0221) 282 73 89 und sprechen Sie mit uns als Experten für das Steuerstrafrecht & Beamtenstrafrecht, um einen Überblick über Ihre individuellen Handlungsmöglichkeiten zu erhalten.

Wann ist eine Selbstanzeige sinnvoll und möglich?

In der Regel machen Betroffene erst durch eine Selbstanzeige das Finanzamt auf ihre Taten aufmerksam. Eine Selbstanzeige kostet demnach große Überwindung und birgt immer ein gewisses Risiko.

Unüberlegte Aussagen und fehlende Verteidigungsstrategien können dazu führen, dass eine Selbstanzeige negative Konsequenzen mit sich bringt. Es ist daher wichtig, sich vor Augen zu führen, dass die Selbstanzeige eine einmalige Gelegenheit ist, um Straffreiheit zu erlangen – und deshalb nur in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Rechtsanwalt oder Steuerberater durchgeführt werden sollte.

Klartext: Eine Selbstanzeige ist nur sinnvoll, wenn sie gut durchdacht, professionell aufbereitet und somit fehlerfrei ist. So kann ein Anwalt, der auf das Steuerstrafrecht spezialisiert ist, Sie kompetent dabei unterstützen, eine Selbstanzeige professionell vorzubereiten. Zu seinen Aufgaben gehört es, die nachzureichenden Angaben zu prüfen und zu gewährleisten, dass die Selbstanzeige rechtskonform und zielführend ist.

Zudem ist eine Selbstanzeige nicht zu jedem Zeitpunkt möglich. Es kommt zunächst darauf an, ob das Finanzamt bereits Vorwürfe gegen Sie erhebt. Eine Straffreiheit kann schließlich nur gewährt werden, wenn die Tat dem Finanzamt noch nicht bekannt ist. Bekannt ist die Steuerhinterziehung auch dann schon, wenn die Steuerklärung in sich unschlüssig ist und ein Verdachtsmoment besteht.

Weiterhin muss der Zeitraum der Steuerhinterziehung sowie die bereits verjährten Zeiträume richtig bestimmt sein. Geben Betroffene nur Teile der Tat, aber nicht die vollständige Tat an, so können die Ermittlungsbehörden trotz Selbstanzeige ein Strafverfahren einleiten.

Außerdem darf kein Ausschlussgrund vorliegen. Bei Hinterziehungen über 25.000 Euro oder bei einem bereits eingeleiteten Verfahren bzw. einer Steuerprüfung kann keine Straffreiheit gewährt werden.

Zuletzt müssen alle Angaben zur Aufklärung der Steuerhinterziehung übermittelt werden. Werden fehlerhaften Angaben nicht rechtzeitig korrigiert und aufgeklärt, ist eine Selbstanzeige meist wirkungslos und das Finanzamt kann ein Verfahren eröffnen.

Liegen alle Voraussetzungen vor, muss die hinterzogene Steuersumme samt Zinsen fristgerecht nachgezahlt werden. Nach der Selbstanzeige wird das Finanzamt eine angemessene Frist festlegen, innerhalb derer Betroffene Steuern nachzahlen können. Hinzu kommen Strafzinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat. Wird diese Frist nicht gewahrt, ist zusätzlich zur Zwangsvollstreckung mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Bitte bedenken Sie: Für die Selbstanzeige haben Sie nur einen Versuch. Schlägt dieser fehl, riskieren Sie ein Straf- oder Bußgeldverfahren. Die Voraussetzungen einer erfolgreichen Selbstanzeige sind komplex und erfordern demnach eine fachmännische Prüfung.

Ein kompetenter Anwalt für Steuerstrafrecht prüft vorab sorgfältig, ob alle Voraussetzungen einer Selbstanzeige gegeben sind und bereitet im Anschluss eine Selbstanzeige mit Ihnen vor. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, werden Sie dennoch zum weiteren Vorgehen beraten und bei Bedarf professionell vertreten.

Woran kann eine Selbstanzeige scheitern?

Um Risiken zu minimieren, sollten Selbstanzeigen immer professionell vorbereitet werden. Sind die Voraussetzungen der Selbstanzeige nicht oder unzureichend erfüllt, erhöht sich das Risiko einer Verurteilung. Folgende Faktoren können die Wirksamkeit einer Selbstanzeige beeinflussen:

  • Zahlungsverzug
  • Nicht-Berücksichtigung der Verjährung
  • Falscher Adressat
  • Fehlende Angabe der Beteiligung Dritter
  • Falsche Personenangaben
  • Falsche Steuerangaben
  • Unzureichende Angaben
  • Fehlende Anpassung der Mustervorlage

Unterlaufen hierbei Fehler und scheitert damit die Selbstanzeige, ist ein Strafverfahren wahrscheinlich und eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu befürchten.

Wie sollten sich Betroffene verhalten?

Eine Selbstanzeige sollte niemals überstürzt durchgeführt werden, sondern wohl durchdacht und gut vorbereitet sein. Daher sollten Sie in jedem Fall einen spezialisierten Anwalt kontaktieren und sich vorab beraten lassen, bevor Sie weitere Schritte einleiten.

Ein erfahrener Anwalt kennt die einschlägigen Vorschriften und die Voraussetzungen einer Selbstanzeige und wird gemeinsam mit Ihnen alle wichtigen Punkte durchsprechen. Dazu zählen insbesondere die Bestimmung von Ausschlussgründen und die Höhe der Steuernachzahlung. Verjährungsfragen kann etwa nur ein Anwalt beantworten, der sich mit der undurchsichtigen Fristberechnung auskennt.

Um eine Selbstanzeige vorzubereiten, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Bestimmen und dokumentieren Sie die nicht versteuerten Einkünfte genau. Nur so kann Ihr Anwalt Sie dabei unterstützen, eine rechtssichere Selbstanzeige zu stellen. Dieser kann Ihnen auch dabei helfen, die einschlägigen Vorschriften des Steuerrechts bzw. Steuerstrafrechts genau zu beachten, da sich die Regeln zu den zu versteuernden Einkünften über die Jahre ändern können.
  • Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Belege sowie Ihre Steuernummer und gehen Sie diese mit Ihrem Anwalt durch, um eine geeignete Formulierung beim Verfassen Ihrer Selbstanzeige zu wählen.
  • Ist Ihre Selbstanzeige – im Idealfall durch Ihren Anwalt – beim Finanzamt eingegangen, sollten Sie die zu zahlenden Steuern innerhalb der gesetzten Frist mit Zinsen nachzahlen.

Fazit

Durch eine gut vorbereitete Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung können Sie unter gewissen Voraussetzungen ein Strafverfahren verhindern. Allerdings ist diese nur unter strengen Voraussetzungen und bis zu einer Höhe von 25.000 Euro möglich. Straffreiheit kann nur erreicht werden, wenn die Anzeige rechtzeitig und fehlerfrei beim Finanzamt eingeht. Rechtzeitig ist die Selbstanzeige nur dann, wenn das Finanzamt noch keinen Verdacht geschöpft oder gar Ermittlungsschritte eingeleitet hat.

Inhalt der Selbstanzeige muss die Korrektur aller fehlerhaften Angaben sein. Unterläuft bei der Aufklärung der Steuerhinterziehung ein Fehler, hat dies meist ein Strafverfahren zur Folge und die Selbstanzeige stellt kein Vorteil mehr dar.

Die einzelnen Voraussetzungen der Selbstanzeige sind komplex und sollten daher stets mit einem erfahrenen Anwalt abgestimmt werden. Dieser kann sicherstellen, dass die Selbstanzeige korrekt ist und sich vorteilhaft auswirkt.

Kurzum: Die Selbstanzeige kann für Betroffene eine große Chance sein – sie birgt aber auch große Risiken. Sie sollte daher nie auf eigene Faust eingereicht werden, sondern stets nach vorheriger Absprache mit einem Anwalt.

Wir beraten Sie gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch zu Ihren Möglichkeiten. Gemeinsam leiten wir alles in die Wege, um Ihnen strafrechtliche Konsequenzen zu ersparen. Durch jahrelange Erfahrung im Steuerstrafrecht konnten wir schon zahlreichen Mandanten zur Seite stehen und gemeinsam eine erfolgreiche Selbstanzeige durchführen. Als Rechtsanwälte unterliegen wir zu jedem Zeitpunkt der Schweigepflicht und stehen Ihnen vertrauensvoll und diskret zur Seite – gerichtlich sowie außergerichtlich.