Rechtsanwalt gegen den Vorwurf Steuerhinterziehung

Wer seine Steuern nicht zahlt oder falsche Angaben zu seinen Einkünften macht, riskiert Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung sollte daher immer ernst genommen werden.

Hier erfahren Sie, was Sie als Betroffene:r beachten müssen, wenn eine Beschuldigung im Raum steht, wie hoch die Strafen ausfallen können und wie Sie schnellstmöglich Unterstützung bekommen.

Wird gegen Sie der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben, wenden Sie sich an uns als Fachanwälte für Strafrecht mit Spezialisierung auf die Verteidigung bei Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Steuerstrafrechts konnten wir bereits vielen Mandanten in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren erfolgreich zu einer Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung verhelfen. Wir beraten und vertreten Sie diskret in Ihrem individuellen Fall.

Was ist Steuerhinterziehung?

Steuerhinterziehung (§ 370 AO) begeht, wer falsche oder unzureichende Angaben zu steuerlich relevanten Tatsachen macht oder es pflichtwidrig unterlässt, entsprechende Angaben zu machen. In einigen Fällen liegt eine Steuerhinterziehung auch dann vor, wenn keine Steuerstempel oder Steuerzeichen verwendet werden.

Das Handeln oder Unterlassen muss dabei immer vorsätzlich sein. Davon zu unterscheiden ist die Steuerverkürzung, die vorliegt, wenn der Beschuldigte leichtfertig, also aufgrund besonderer Nachlässigkeit, keine oder falsche Angaben macht (§ 378 AO).

In die andere Richtung liegt eine besonders schwere Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 AO) vor, wenn in großem Umfang oder durch strafschärfende Merkmale Steuern hinterzogen werden. Laut Rechtsprechung liegt dies bei einer Hinterziehung von mehr als 50.000 Euro vor. Das Gesetz nennt zudem sog. Regelbeispiele, durch deren Erfüllung unter anderem ein besonders schwerer Fall vorliegen kann. Darunter fällt die Begehung durch nachgemachte oder verfälschte Dokumente oder durch ein Mitglied einer Bande.

Schon der Versuch einer Steuerhinterziehung ist strafbar. Es muss also nicht tatsächlich zu einem finanziellen Vorteil für den Täter kommen, vielmehr reicht das unmittelbare Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung. Es kann demnach bereits zu einem Strafverfahren kommen, wenn ein aufmerksamer Finanzbeamter falsche oder fehlende Angaben in der Steuererklärung bemerkt.

Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

Während eine Steuerverkürzung eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit einem Bußgeld geahndet wird, handelt es sich bei der Steuerhinterziehung um eine Straftat. Wer Steuerhinterziehung begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen. Liegt ein Fall der besonders schweren Steuerhinterziehung vor, kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu 10 Jahren betragen.

Aus diesem Grund sollte der Vorwurf einer Steuerhinterziehung stets ernst genommen werden. Erfahrungsgemäß gehen Betroffene – insbesondere bei einer Falschbeschuldigung – davon aus, dass der Vorwurf sich von selbst aufklären würde. Das ist jedoch in den meisten Fällen grundsätzlich nicht der Fall. Im Gegenteil ist schnelles Handeln geboten, um keine wichtigen Fristen zu versäumen und frühestmöglich eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

Empfehlenswert ist es, bereits zu Beginn einen spezialisierten Rechtsanwalt gegen den Vorwurf Steuerhinterziehung einzuschalten, um das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder Beschuldigte bestmöglich außergerichtlich und vor Gericht zu verteidigen. Wenn Sie der Steuerhinterziehung beschuldigt werden, nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich kompetent über Ihre Handlungsmöglichkeiten beraten.

Wie hoch die Strafen einer Steuerhinterziehung tatsächlich ausfallen, kann nicht pauschal vorausgesagt werden. Es gibt jedoch Leitlinien des Bundesgerichtshofes, an denen sich die Gerichte zumeist orientieren. Dabei darf nicht vergessen werden, dass Gerichte dennoch in ihrer Beurteilung frei sind und Entscheidungen immer im Einzelfall erfolgen.

  • Bis 1.000 Euro:                 Einstellung gegen Auflagen
  • Bis 50.000 Euro:              Geldstrafe
  • Bis 100.000 Euro:            Geld- oder Freiheitsstrafe
  • Bis 1.000.000 Euro:        Freiheitsstrafe, ggf. zusätzliche Geldstrafe
  • Ab 1.000.000 Euro:        Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit der Bewährung

Unter Umständen können die Strafen für Steuerhinterziehung gemildert oder verschärft werden:

Strafmildernde Faktoren kommen vor allem dann in Betracht, wenn steuerliche Unerfahrenheit besteht, ein frühes Geständnis erfolgt oder aktiv an der Aufklärung mitgewirkt wird.

Strafschärfend wirken dagegen gewerbsmäßiges Handeln oder das Schaffen schwer aufklärbarer Umstände, etwa durch Verlagerung ins Ausland oder Systeme zur Steuerhinterziehung.

Zudem können weitere Sanktionen folgen: Unternehmen, die wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurden, können von Vergabeverfahren der öffentlichen Hand für bis zu 5 Jahre ausgeschlossen werden (§§ 123 Abs. 4 Nr. 1, 126 Nr. 1 GWB).

Müssen hinterzogene Steuern nachgezahlt werden?

Zusätzlich zu der veranschlagten Geld- oder Freiheitsstrafe müssen selbstverständlich auch die hinterzogenen Steuern nachträglich an den Staat entrichtet werden. Dabei ist nicht nur der Geldbetrag zu zahlen, der hinterzogen wurde: Behörden veranschlagen in aller Regel sog. Hinterziehungszinsen in Höhe von 0,5 Prozentpunkten pro Monat.

Wann verjährt Steuerhinterziehung?

Die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung sind lang. Steuerhinterziehung verjährt grundsätzlich nach 5 Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Bei besonders schweren Fällen beträgt diese Frist 10 Jahre.

Es gilt zu beachten, dass die Festsetzungsfrist in jedem Fall erst nach 10 Jahren verstreicht (§ 169 Abs. 2 S. 2 AO). Das bedeutet, dass eine Steuerhinterziehung strafrechtlich nur 5 Jahre verfolgt werden darf, die Steuernachzahlungen und Zinsen jedoch weitere 5 Jahre eingetrieben werden können.

Wie sollten sich Betroffene verhalten?

Wenn gegen Sie der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben wird, gilt zunächst einmal eins: Ruhe bewahren. Sie sollten also erst einmal tief durchatmen und keine voreiligen Schlüsse ziehen. Im zweiten Schritt ziehen Sie im Idealfall schnellstmöglich einen erfahrenen Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Steuerstrafrecht hinzu.

Werden Sie als Beschuldigter zu einer polizeilichen Vorladung gebeten, bleiben Sie dieser möglichst fern und verweigern Sie die Aussage so lange, bis Sie mithilfe eines Strafverteidigers eine geeignete Strategie erarbeitet haben. Dieser wird auch den Vorladungstermin für Sie absagen und im gleichen Zug Akteneinsicht beantragen, um die Beweislage einzusehen.

Oft haben Betroffene das Bedürfnis, die gegen sie erhobenen Vorwürfe aus der Welt zu schaffen. Allerdings kann eine undurchdachte Aussage ohne rechtlichen Beistand schnell das Gegenteil bewirken und dazu führen, dass Sie sich selbst belasten. Daher sollte zunächst mit einem Anwalt die Aktenlage gesichtet und die individuelle, für den konkreten Fall beste Vorgehensweise besprochen werden. Entscheiden Sie sich schließlich für eine Aussage, so kann Ihr Anwalt Sie zur Vorladung begleiten.

Im Rahmen von Ermittlungen kann es auch zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen kommen. Betroffene sollten sich hierbei grundsätzlich kooperativ verhalten, jedoch keine detaillierten Auskünfte erteilen und keine Gegenstände oder Dateien freiwillig herausgeben.

Als Beschuldigter sollten Sie eine genaue Dokumentation der beschlagnahmten Gegenstände verlangen und sich unverzüglich an einen Rechtsanwalt wenden. Notieren Sie für einen solchen Fall gerne unsere NOTFALL-Nummer: (0221) 282 73 89.

Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, vor dem Ermittlung durch die Behörden selbst tätig zu werden, zum Beispiel durch eine strafbefreiende Selbstanzeige. Diese sollten Sie jedoch niemals auf eigene Faust stellen, sondern sorgfältig in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Rechtsanwalt vorbereiten. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich die Selbstanzeige für Sie als vorteilhaft herausstellt.

Fazit

Steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum, kann dies hohe Strafen zur Folge haben. Im Regelfall müssen außerdem die hinterzogenen Steuern zuzüglich Zinsen nachgezahlt werden. Um eine finanzielle Bedrohung dieses Ausmaßes zu verhindern, sollten Sie den Vorwurf niemals auf die leichte Schulter nehmen.

Sie werden beschuldigt? Wenden Sie sich schnellstmöglich an einen spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung im Steuerstrafrecht, um ernsthafte Konsequenzen zu vermeiden. Von einem Austausch mit den (Ermittlungs-)Behörden ohne vorherige anwaltliche Beratung ist dringend abzuraten, um eine Selbstbelastung auszuschließen.

Wenden Sie sich an uns als Rechtsexperten im Steuerstrafrecht. Wir beraten Sie kompetent und umfassend in einem unverbindlichen Erstgespräch zu Ihrem konkreten Fall. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Steuerstrafrecht verfügen wir über die nötige Expertise, um unsere Mandanten gerichtlich wie außergerichtlich erfolgreich zur Seite zu stehen.