Rezeptbetrug § 263 StGB

Rezeptbetrug ist unter Strafjuristen die Manipulation von Rezepten zur Erlangung eines finanziellen Vorteils. Geschädigte sind regelmäßig die gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen. Die Begehungsvarianten sind zahlreich. Bei sog. Luftrezepten werden den Versicheren Leistungen in Rechnung gestellt, die tatsächlich nicht stattgefunden haben. Die Besonderheiten in der rechtlichen Beratung liegen in dem zu berücksichtigen Zusammenhang und der Funktionsweise zwischen den Leistungserbringern im medizinischen Sektor, den Versicherern und den Patienten.

Einschlägige Strafrechtsnorm ist auch hier § 263 StGB