Informieren Sie sich hier über:
Die einschlägigen Delikte sind unterschiedlicher Ausprägung:
- Straftaten mittels Telekommunikationsmitteln (Anmerkung: s. auch OLG Köln: keine generelle Haftung des Anschlussinhabers und Entscheidung des LG Köln)
- Straftaten gegen Minderjährige, Kinder, Schutzbefohlene
- Vergewaltigung und sexuelle Nötigung § 177 StGB, sexuelle Ausbeutung
- sexuelle Belästigung, Straftaten aus Gruppen
- Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei
- Menschenhandel
- Exhibitionismus, Erregung öffentlichen Ärgernisses