Anwalt & Strafverteidiger für Mord & Totschlag

Verteidigung im Kapitalstrafrecht bedeutet Verteidigung bei vorsätzlichen Taten gegen das menschliche Leben. Der Begriff „Kapitalstrafrecht“ wird also insbesondere für Strafverfahren wegen Totschlages gem § 212 StGB, Mordes § 211 StGB und Raub mit Todesfolge § 251 StGB, Geiselnahme (Erpresserischer Menschenraub) mit Todesfolge gemäß § 239a Abs. 3 StGB verwendet.

Ermittlungsverfahren wegen Mordes und Totschlages zählen für die Betroffenen und Freunde und Familienangehörige zu massiv einschneidenden Verfahren. Die Anordnung von Untersuchungshaft gemäß § 112 StPO gehört zur Regel, da besondere Haftgründe nicht erforderlich sind. Strafverfahren wegen Mordes und Totschlages sind in der Regel besonders medienträchtig und führen häufig zu einer Vorverurteilung. Zuständig ist das Schwurgericht, es drohen mehrjährige bis lebenslange Freiheitsstrafen.

Erfahrene und selbstbewusste Verteidigung

Betroffene benötigen einen im Kapitalstrafrecht erfahrenen Anwalt und Strafverteidiger für Mord & Totschlag. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christoph Klein und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Maximilian Klefenz sind Ihre Fachmänner in Verfahren wegen Totschlages, Mordes und weiteren Kapitaldelikten, lenken und kontrollieren die juristischen Dinge und sind zugleich auch Ihr Manager für alle mit solchen Verfahren verbundenen Aufgaben, wie Ansprechpartner für Familie/Freunde und Pressearbeit bzw. -/Kontrolle. Unsere Experten verhindern in Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten für Medienrecht und Presserecht die Vorverurteilung oder falsche Medienberichterstattung.

Wählen Sie unsere Notrufnummer: 0221/ 2827389

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christoph Klein und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Maximilian Klefenz haben in einer Vielzahl an Schwurgerichtsverfahren als Anwalt für Mord & Totschlag erfolgreich verteidigt, die teilweise besonders schwierig oder durch außergewöhnliche Sachverhalte geprägt waren. Sie bringen nicht nur Erfahrung und exzellentes juristisches Fachwissen ein, sondern beherrschen auch die Bereiche der Rechtsmedizin, Aussagepsychologie, Kriminalistik und Fachpsychiatrie.

Nachweis des Vorsatzes

In Verfahren wegen Mordes und Totschlages gilt auch die goldene Regel der Aussageverweigerung. Der Beschuldigte muss von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen, bis er fachlichen Beistand in Form eines erfahrenen Strafverteidigers hat.
Der juristische Grad zwischen Mord und Totschlag, sowie zwischen Totschlag und gefährlicher Körperverletzung ist schmal. Die juristische Einordnung hängt häufig vom Vorsatz ab, also von Dingen, die der Täter bei Tatausführung dachte und wollte. Gibt der Beschuldigte diese Dinge unkontrolliert preis, schadet er sich in der Regel.

Effektive Verteidigung verhindert den Nachweis des Tätervorsatzes.

So gelingt häufig, dass der Vorwurf des Mordes nicht nachweisbar ist und eine Verurteilung wegen Totschlages erfolgen muss, was also eine lebenslange Freiheitsstrafe verhindert. Ebenso gelingt häufig die Verteidigung gegen den Vorwurf des Totschlages, so dass nur eine gefährliche Körperverletzung nachgewiesen kann, mit der Folge, dass eine Bewährungsstrafe möglich wird.