Strafverteidiger & Anwalt für Sexualstrafrecht

Schutzgut im Sexualstrafrecht ist die sexuelle Selbstbestimmung. Die einzelnen Straftatbestände sind in den § 174 ff StGB geregelt und umfassen diverse Handlungen, wie beispielsweise den sexuellen Missbrauch, die sexuelle Nötigung und sonstige sexuelle Übergriffe.

Verteidigung im Sexualstrafrecht umfasst auch Taten des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs- und Behandlungsverhältnisses und den sexuellen Missbrauch von Kindern. Zum Sexualstrafrecht gehören ferner Delikte wegen Umgangs mit kinderpornografischen oder jugendpornografischen Dateien oder Schriften. Dies erfordert jedoch weiteres Fachwissen des Verteidigers.

Gesellschaftlicher Druck und politische Einflussnahme von diversen Verbänden führen regelmäßig zu Verschärfungen der Gesetze im Sexualstrafrecht. Dies hat zur Folge, dass sich die Anforderungen an effektive Verteidigung im Sexualstrafrecht sich kontinuierlich erhöhen.

Die Kanzlei Klein Klefenz vertritt seit vielen Jahren Mandanten als Anwalt für Sexualstrafrecht und verteidigt Sie auf Grundlage langjähriger Erfahrung vertrauensvoll und durchsetzungsstark gegen jeden Vorwurf.

Sie brauchen einen spezialisierten Strafverteidiger im Sexualstrafrecht!

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht erfordert taktisches und psychologisches Geschick und gegebenenfalls große Konfliktbereitschaft des Strafverteidigers. Bürger, die mit dem Vorwurf eines Sexualdeliktes konfrontiert werden, sind einer besonderen Belastungssituation ausgesetzt; die Kollateralschäden sind häufig existentiell.

Sexualstrafverfahren sind moralisch und emotional, dem Beschuldigten schlägt häufig große Empörung entgegen, gelegentlich werden solche Verfahren von einer entsprechenden medialen Berichterstattung begleitet.

In dieser Situation benötigen Beschuldigte einen Anwalt für Sexualstrafrecht an ihrer Seite, der über Erfahrung, Know-How und den eisernen Willen verfügt, die Interessen seines Mandanten auch gegen Widerstände durchzusetzen.

Sind Sie oder ein Familienangehöriger Beschuldigter eines Delikts aus dem Sexualstrafrecht?

Im Falle einer polizeilichen Vorladung zu einer Vernehmung kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht. Unterschätzen Sie die Situation nicht!

Beschuldigte, egal ob schuldig oder unschuldig, unterliegen dem natürlichen Reflex, sich zu erklären, im Vertrauen darauf, dass die Vorwürfe fallen gelassen werden. Eine solche Einlassung zur Sache kann das richtige Verteidigungsmitel sein, allerdings niemals ohne vorherige Akteneinsicht. Es gilt daher immer:
Machen Sie von Ihren Rechten als Beschuldigte(r) Gebrauch
, gehen Sie nicht zur polizeilichen Vernehmung, sondern beauftragen Sie umgehend einen Strafverteidiger.

Nahe Familienangehörige des Beschuldigten haben ein Zeugnisververweigerungsrecht gemäß § 52 StPO. Häufig versuchen die Ermittlungsbehörden durch Vernehmung der Kinder oder Ehefrau die Vorwürfe aufzuklären.  Daher ist auch den Angehörigen immer zu raten, im Fall einer Vorladung vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Der Strafverteidiger hat Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens!

Wirkungsvolle Verteidigung im Sexualstrafrecht muss früh beginnen. Dies gilt für alle strafrechtlichen Vorwürfe, ist aber im Sexualstrafverfahren besonders wichtig. Je früher Sie einen erfahrenen Strafverteidiger im Sexualstrafrecht beauftragen, umso mehr Möglichkeiten stehen ihm zur Verfügung, für Sie einen guten Ausgang des Verfahrens zu erreichen.

Im Zentrum der Belastungen steht die Aussage der Anzeigenerstatter(in). Als Strafverteidiger im Sexualstrafrecht kennen wir die aussagepsychologischen Kriterien, die der Bundesgerichtshof aufstellt, um eine Aussagewürdigung vorzunehmen.

Unsere Arbeit wird also unter anderem darin liegen, die Aussage als qualitativ minderwertig darzustellen. Damit können wir häufig die Beurteilung der Aussage des vermeintlichen Opfers durch die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft zu Ihren Gunsten beeinflussen und eine Anklage verhindern.

Fälle im Bereich des Sexualstrafrechts, bspw. Vergewaltigungsexuelle Nötigung und Missbrauch, beinhalten meistens eine sog. Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Das heißt, die Aussage des Opfers und die Aussage des Täters stehen sich als einzige Zeugenaussagen zum Kerngeschehen gegenüber.

Auch wenn der Beschuldigte schweigt, was dringend zu empfehlen ist, liegt eine solche Konstellation vor. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellt in diesen Fällen besonders hohe Anforderung an die Beweiswürdigung durch die Gerichte. Häufig ist die Hinzuziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen geboten.

Der Strafverteidiger im Sexualstrafrecht muss daher auch über besondere Kenntnisse im Bereich der Aussagepsychologie verfügen, um entsprechende Gutachten auszuwerten und die Schwachpunkte aufzudecken.

Gute Chancen auf Einstellung des Verfahrens!

Die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bietet für die Verteidigung sehr gute Verteidigungsoptionen. Ermittlungsverfahren, in denen ein erfahrener Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht verteidigt, können im Vergleich zu Ermittlungsverfahren, die andere strafrechtliche Vorwürfe zum Gegenstand haben, überproportional häufig zur Einstellung gebracht werden!