Beratung & Vertretung in allen Fragen des Wirtschaftsrechts
Anwaltliche Unterstützung im Wirtschaftsrecht ist im besten Fall nicht eindimensional. Denn gerade im wirtschaftsrechtlichen Kontext ist es selten der Fall, dass der zu beurteilende Fall nur einen Bereich der „klassischen“ wirtschaftsrechtlichen Kategorien tangiert.
Rechtsanwalt Gereon Temme hat als Anwalt für Wirtschaftsrecht in Köln in der wirtschaftsrechtlichen Beratung immer alle relevanten wirtschafts- und steuerrechtlichen Aspekte im Blick zu haben.
Aufbauend auf langjähriger Erfahrung in allen Aspekten des Wirtschaftsrechts und angrenzenden Rechtsgebieten bietet die Kanzlei TemmeKlein Ihnen umfassende Beratung & Vertretung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Verfahren im Bereich des Wirtschaftsrechts. Wir finden die Lösung, die allen relevanten Aspekten Ihres Anliegens gerecht wird.
Langjährige Erfahrung auch in überschneidenden Rechtsgebieten
Das Wirtschaftsrecht ist eine echte Querschnittsmaterie – es setzt sich aus sehr unterschiedlichen Rechtsbereichen zusammen, die alle Relevanz für Ihre unternehmerische Tätigkeit haben.
Dabei geht es um jedwede Form gewerblicher unternehmerischer Tätigkeit, sei es als Einzelunternehmer, als Inhaber eines mittelständischen Unternehmens, sowie Freiberufler, Arzt, Architekt etc.
Rechtsanwalt Gereon Temme greift auf langjährige Erfahrung zurück, um Sie als Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht in Köln in allen Aspekten zu beraten und zu vertreten. Dabei kommt Ihnen zusätzlich auch seine Erfahrung als Anwalt für Erbrecht in Köln zugute, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Nachfolgeregelungen geht.
Rechtsberatung & -vertretung aus Expertenhand
Rechtsanwalt Temme steht Ihnen als Anwalt für Wirtschaftsrecht in Köln sowohl in beratender Funktion als auch für die anwaltliche Rechtsvertretung vor Gericht zur Seite. Für ihn ist es dabei selbstverständlich, Ihre individuellen Anforderungen und Vorgaben im Hinblick auf die finanziellen und persönlichen Rahmenbedingungen mit Ihnen zu erörtern und zu berücksichtigen.
Das gilt für Unternehmer und Unternehmen, die bereits am Markt etabliert sind, genauso wie für gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründer und Start-ups, die am Beginn ihrer Geschäftstätigkeit stehen.
Als Fachanwalt für Steuerrecht legt Gereon Temme außerdem großen Wert darauf, bei Bedarf steuerliche Gesichtspunkte bei der Gestaltung von Verträgen oder Satzungen etc. zu berücksichtigen.
Hinsichtlich möglicher strafrechtlicher Aspekte profitieren Sie bei TemmeKlein zusätzlich von der Expertise von Rechtsanwalt Christoph Klein, der als Fachanwalt für Strafrecht in Köln tätig ist.