Gesellschaftsrecht Gründung und Beratung

Sie wollen sich unternehmerisch betätigen und brauchen juristische und steuerliche Beratung?

Rechtsanwalt Gereon Temme berät als Fachanwalt für Steuerrecht regelmäßig Unternehmer in juristischen Fragen. Dies beginnt mit der Gründung Ihres Unternehmens, der Wahl der angemessenen Rechtsform unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Belange. Den Betrieb Ihres Unternehmens begleitet er beratend und ist Ihr Ansprechpartner für die rechtlichen Probleme während des Betriebes. Das Gesellschaftsrecht bietet Ihnen verschiedene Rechtsformen, bspw. die GbR, die OHG, die KG, die GmbH, die UG und die britische Ltd.

Der Notar beurkundet nur, er ist kein subjektiver Interessensvertreter

Je nachdem welche Gesellschafsform für Ihre unternehmerische Betätigung passend ist, berät Rechtsanwalt Gereon Temme Sie in der Gründungsphase. Darin enthalten sind die Ausarbeitung der individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Gesellschaftsverträge, gegebenenfalls die Anfertigung eines sogenannten Vorgründervertrags, die vertragliche Bestellung von Geschäftsführern und die rechtlich umfassende Beratung über steuerliche Aspekte, Haftungsfragen der Gesellschafter und/oder Geschäftsführer. Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament der späteren Gesellschaft, dieser sollte daher individuell auf Ihre jeweiligen Interessen zugeschnitten werden und rechtlich und steuerlich unter allen Aspekten geprüft und sicher sein. Kapitalgesellschaften sind steuerpflichtige Körperschaften, für die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen.

Rechtlicher Beratungsbedarf in Ihrer Gesellschaft

Die rechtliche Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst neben der Gründung die Umwandlung und Beendigung von Gesellschaften und/oder das Ausscheiden alter und die Aufnahme neuer Gesellschafter. Das Ausscheiden von Gesellschaftern wirft regelmäßig die Frage von Abfindungen auf, durch die das Gesellschaftsvermögen belastet werden kann.
Die erbrechtliche Nachfolge in Unternehmensanteile kann für die Gesellschaft große finanzielle Auswirkungen haben. Es besteht regelmäßig hoher Beratungsbedarf die Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten zu regeln. Rechtsanwalt Gereon Temme wird Sie in diesen Fragen umfassend beraten und Ihnen die passenden Lösungen für Ihr Unternehmen aufzeigen.