Service

Vollmachten

Sie haben hier die Möglichkeit Vollmachten auszudrucken. 
Bei einer telefonischen Beauftragung können Sie diese unterschrieben an unser Büro per Telefax senden. Abhängig von dem Grund unserer Beauftragung kann dies wertvolle Zeit einsparen und eine vorherige Terminsvereinbarung für Sie überflüssig machen.

Faxen Sie die Vollmacht bitte an: Fax 0221.2827278


Kosten & Kostentransparenz

Kostentransparenz bedeutet, dass wir Sie im Vorfeld umfassend über den finanziellen Umfang unserer Beauftragung aufklären.

Im Bereich der Strafverteidigung bemisst sich unsere Vergütung nach der Schwierigkeit, Bedeutung und dem Umfang der Angelegenheit. Selbstverständlich werden Sie vorab umfassend über die anfallende Vergütung informiert. Wird eine sog. Vergütungsvereinbarung getroffen, so besteht das Erfordernis der Textform. Dies verschafft beiden Parteien Rechtssicherheit und Klarheit.


Links


Anfahrt

Sehen Sie hier die Anfahrtsbeschreibung:

Klein Klefenz – Kanzlei für Strafrecht

Bismarckstr. 27 – 29
50672 Köln
Fon (0221) 282 65 05
Fax (0221) 282 72 78
post@kk-strafrecht.de


Neben öffentlichen Parkplätzen sind in fußläufiger Nähe zu unserem Büro diverse Parkhäuser vorhanden.