Anwalt für Darknet-Straftaten

Zum Thema Straftaten im Darknet zitieren wir gerne einen Staatsanwalt der ZACC (Zentral- und Ansprechstelle CyberCrime in Köln) anlässlich einer gemeinsamen Tagung von Strafverteidigern und Ermittlern zum Thema „Straftaten im Darknet“.

„Wer heute noch auf der Straße dealt, hat die Entwicklung verschlafen.“

Bei Vorladung oder Durchsuchung keine Aussage!

Wenn Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten oder als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren eine überraschende Durchsuchung erdulden müssen, so beachten Sie bitte folgendes: machen Sie bitte von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch!

Anwalt für Darknet-Straftaten

Beauftragen Sie bitte umgehend einen Strafverteidiger bzw. Anwalt für Darknet-Straftaten, der sich mit Besonderheiten in dieser Materie auskennt. Wir werden uns umgehend als Ihr Verteidiger bestellen und Ihre Rechte sichern. Außerdem beantragen wir Akteneinsicht, um den konkreten Vorwurf und die Beweissituation würdigen und mit Ihnen besprechen zu können.

Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Christoph Klein in Köln, hat in einer Vielzahl besonderer Strafverfahren mit Bezug zum Internet verteidigt. Es handelt sich bspw. um Verfahren gegen die Betreiber und Nutzer der Underground-Economy (UE) -Foren alphabay, dreammarket, valhala, crimenetwork.biz, crimenetwork.cc, DiDW (Deutschland im Deep Web) und auch shiny-flakes und kino.to usw. und dabei für seine Mandanten sehr positive Ergebnisse erzielt.

Typische Straftaten im Darknet

Wir verteidigen Sie gegen jeden Vorwurf von Straftaten mit Bezug zum Internet. Darunter fallen insbesondere Handeltreiben mit Betäubungsmittel (BtM), Erwerb von Betäubungsmittel, und andere Umgangsformen mit BtM, Besitz und Verbreiten von kinderpornografischen Dateien, Handel und Erwerb von Doping- und Arzneimittel, Handel mit Waffen und sonstiger Datenhandel.

Die Bestellung von Drogen im Internet oder der Erwerb von anderen illegalen Waren bietet eine Vielzahl von guten Verteidigungsoptionen. Mit entsprechenden Maßnahmen erzielen wir regelmäßig gute Ergebnisse.

Vorladung als Beschuldigte(r) oder Durchsuchung

Sollten Sie als Beschuldigte(r) eine Vorladung wegen Straftaten im Darknet erhalten haben oder Betroffene(r) einer Durchsuchung sein, so sollten Sie uns sofort kontaktieren. Je früher Sie uns beauftragen, um so effektiver können wir Sie verteidigen.

Straftaten im Darknet

Bei dem Thema „Straftaten im Internet“ bzw. Cybercrime kommt dem Darknet eine besondere Bedeutung zu. Viele Bürger assoziieren mit dem Darknet ausschließlich Straftaten. Dies ist nicht richtig, denn die Anonymität des Darknets ist auch für legale Anliegen wichtig, bspw. für Quellenschutz im Journalismus oder für Dissidenten oder Whistleblower.

Das Darknet steht für Anonymität, da die Rückverfolgung im Vergleich zum openscource Medium erschwert ist. Darauf zielt das eingangs erwähnte Zitat des Staatsanwalts. Die Straftaten verlagern sich von der Straße ins Internet. Die Ermittlungen werden erschwert, da auch die Zahlungsmittel (Bitcoin bzw. Kryptowährungen) Anonymität garantieren.  Die juristische Subsumtion der Tat und die Sanktion der Straftaten richten sich aber nach „normalen“ Gesetzen, also nach dem Strafgesetzbuch ( StGB), Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Waffengesetz (WaffG), Arzneimittelgesetz (AMG) oder Dopinggesetz (AntiDopG).

Spezialkenntnisse bei den Ermittlungsbehörden

Die Ermittlungsbehörden haben in der jüngeren Vergangenheit auf den Anstieg an Straftaten im Darknet reagiert. Sie haben sowohl personell aufgerüstet, wobei die ZACC (Zentral- und Ansprechstelle CyberCrime in Köln) und die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt führende Rollen einnehmen, als auch die technischen Ermittlungsmaßnahmen verbessert und ausgeweitet (bspw. im Bereich IP-Tracking).

Je früher Sie uns beauftragen, umso mehr Möglichkeiten haben wir, auf das Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen!